AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Behandlungstermine
Vereinbarte Termine für Behandlungen, Sitzungen oder Kurse müssen 24 Stunden vorher per Textnachricht oder E-Mail abgesagt werden, andernfalls werden die Leistungen in Rechnung gestellt.
Krankenkassen
Während der Schwangerschaft sind die viele Hebammenleistungen durch die Grundversicherung gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gedeckt. Je nach Situation kann eine ärztliche Anordnung erforderlich werden (KLV Kapitel 4, Artikel 16, a). Bei einer Risikoschwangerschaft arbeiten Hebamme und Ärzt*in zusammen.
Während der Schwangerschaft sind die viele Hebammenleistungen durch die Grundversicherung gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gedeckt. Je nach Situation kann eine ärztliche Anordnung erforderlich werden (KLV Kapitel 4, Artikel 16, a). Bei einer Risikoschwangerschaft arbeiten Hebamme und Ärzt*in zusammen.
Die Krankenkasse (Grundversicherung) beteiligt sich mit einem einmaligen Beitrag von CHF 150.00 an den Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses oder eines Hebammengesprächs.
Die Grundversicherung übernimmt zudem 10 Hebammenbesuche in den ersten 56 Tagen nach der Geburt und bis zu 16 Hebammenbesuche bei einer Erstgeburt, einer Kaiserschnittgeburt oder einer Mehrlingsgeburt .
Ausserdem übernimmt die Krankenkasse zusätzlich drei Stillberatungen während der gesamten Stillzeit .
Einige Krankenkassen beteiligen sich auch an den Kosten für Rückbildungskurse.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Haftung bei Kursbesuchen
Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer*in. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Bestehende Krankheiten oder Verletzungen sind der Kursleiterin zu melden.